Reglement zum Erwerb des Tituls RHEYNSCHIFFER
Hiermit sei allen Rittern, Junkern und Knappen des ganzen Uhuversums kundt gegeben, dass das hohe Reych Dusseldorpia
den Titul „Rheinschiffer“ all denen Sassen dediciert, die sich folgendem Reglement unterziehen:
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Auszureiten ist in die Reyche des rheynischen Sprengels 7 auf dem Stande von a.U. 124, bei Stiftung dieses Tituls.
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Ausritte zu mehr denn einem Reych an einem Uhutag sind entgegen diesem Reglement und bleiben ungewertet.
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Es wird erwartet, dass die Ausreitenden die Reyche mit eigenen Fechsungen beglücken.
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Der Titul wird erst nach detailliertem Nachweis aller besuchten Reyche und der Ausrittstermine durch Vorlage
des vollständig ausgefüllten Logbuchs oder aber Kopie der datierten Einkleber verliehen. Ersatzweise erfolgt
die schriftliche Bestätigung der Ausritte durch den Kantzler des eigenen Reyches.
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Zur Reception der Ehrung ist ein weiterer Einritt in die Dusseldorpia anlässlich der alle 2 Jahrungen stattfindenden
Rheynschiffersippung vonnöten, in der sich der Aspirant mit einer kurzen, humorigen Fechsung (8-Zeiler oder Kurzbericht
über den Rhein, die Rheinländer, rheinische Städte, Kultur am Rhein o.ä.) profiliert.
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Titul, Urkundt mit der fortlaufenden Nummer sowie Wappenaufnäher werden taxfrei dedicieret.
Für eine freiwillige Zuwendung dankt die Dusseldorpia uhuhertzlich.
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In die Allschlaraffische Stammrolle wird nach dem ersten Törn der Titul „Rheynschiffer“ eingetragen,
womit der Freund in die „Rheynschiffer-Gilde“ aufgenommen wird.
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Ab dem 2. Törn werden weitere Titul als „Rheynschiffer-Gilde-Steigerung“ verzeichnet.
Es sind dies die Folgenden:
„Steuermann“ — „Plankenschrubber“ — „Deckmaat“
„Lotse“ — „Deckoffizier“ — „Gallionsfigur“
„Klabautermann“
und werden jeweils mit dem Zusatz „...der Rheynschiffer“ eingetragen.
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Nach der Verleihung eines Tituls muß mit den Ausritten neu begonnen werden. Frühere Ausritte werden
nicht berücksichtigt. Mehr als ein Titul für jeden Sassen wird in einer Rheynschiffer- Sippung nicht verliehen.
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In die Allschlaraffische Stammrolle soll außer dem Titul „Rheynschiffer“ nur die jeweils letzte
Rangerhöhung mit dem Zusatz „...der Rheynschiffer“ eingetragen werden.
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Der Kurator der Rheynschiffer, der die Idee in jeder Weise fördert, trägt den Titul „Kapitän aller Rheynschiffer“.
Er wird vom Oberschlaraffat ernannt.
Modifizierte Ausfertigung im Lethemond a.U.166
Das Oberschlaraffat